Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
Jährliche Unterweisungen im Arbeitsschutz, die sich anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben führe ich für Sie durch. Dabei können einzelne Schwerpunkte, die sich z.B. aus gefährlichen Situationen oder Unfällen im vergangenen Jahr in Ihrem Betrieb ergeben eingebracht werden.
Die Unterweisung ist eine notwendige Maßnahme für jeden Arbeitgeber, die sich aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergibt.