ARBEITSSICHERHEIT-SH / Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter

Jährliche Unter­wei­sun­gen im Arbeits­schutz, die sich anhand Ihrer Gefähr­dungs­beur­tei­lung ergeben führe ich für Sie durch. Dabei können einzelne Schwer­punkte, die sich z.B. aus gefähr­lichen Situationen oder Unfällen im vergangenen Jahr in Ihrem Betrieb ergeben eingebracht werden.

Die Unterweisung ist eine not­wen­di­ge Maß­nah­me für jeden Arbeit­geber, die sich aus §12 des Arbeits­schutz­gesetzes (ArbSchG) ergibt.

Musterurkunde:


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