Gefährdungsbeurteilungen
Als Unternehmer ist die Pflicht durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Gefahren des Arbeitsplatzes für einen Mitarbeiter bereits vor der Arbeitsaufnahme zu ermitteln.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb sichert Sie gegenüber den Forderungen z.B. von Berufsgenossenschaften oder Gewerbeaufsichtsämtern (in SH: Staatlicher Arbeitsschutzbehörde) ab.
Ich unterstütze Sie gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt des Weiteren bei einer Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz (GBpsych).