ARBEITSSICHERHEIT-SH / Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Gefährdungs­beur­teilun­gen

Stemmarbeiten

Als Unternehmer ist die Pflicht durch die Ar­beits­stät­ten­ver­ord­nung (ArbStättV) die Ge­fah­ren des Arbeits­platzes für einen Mit­arbeiter bereits vor der Arbeits­aufnahme zu ermitteln.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb sichert Sie gegenüber den Forderungen z.B. von Berufs­genoss­enschaften oder Gewerbeaufsichtsämtern (in SH: Staatlicher Arbeitsschutzbehörde) ab.

Ich unterstütze Sie gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt des Weiteren bei einer Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz (GBpsych).

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