Flucht- und Rettungspläne
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) 2.3 definiert die Notwendigkeit bei z.B. unübersichtlichen Fluchtwegen oder Betrieben mit Publikumsverkehr einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Die Erstellung für Ihren Betrieb kann flexibel durch mich erfolgen und Sie erhalten schnell einen passenden Plan. Bei Begehungen wird ebenfalls die Aktualität dieser Pläne überprüft, um diese bei Bedarf zu aktualisieren.